"die während der fußballspiele übertragenen musikwerke, wie zum beispiel der wm-song und die nationalhymnen, werden öffentlich wiedergegeben. da diese lieder urheberrechtlich geschützt sind, muß die musiknutzung bei der gema angemeldet werden"
http://www.ahgz.de/regional/2006,19,6059111315.html
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